Praxis & Medizin
Gebärmutterhalskrebs: Neues Programm zur Früherkennung für Frauen ab 35 | Medizin
Die Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs erfolgt (wie das Darmkrebsscreening auch) ab 2020 als organisiertes Programm.
Neu ist ab 1. Januar 2020 unter anderem, dass Frauen ab 35 Jahren alle drei Jahre Anspruch auf ein kombiniertes Screening aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test haben (Ko-Test).
Die Neuerungen zum organisierten Screening auf Zervixkarzinome im Überblick:
Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs haben Frauen erstmals im Alter von 20 Jahren, eine Altersobergrenze besteht nicht.
Im Alter von 20 bis 34 Jahren gehört dazu jährlich eine zytologische Untersuchung (Abstrich).
Im Alter von 35 Jahren (ohne Altersobergrenze) ist ein kombiniertes Screening vorgesehen, das aus zytologischer Untersuchung und Test auf humane Papillomviren besteht. Dieser sogenannte Ko-Test wird bei unauffälligen Ergebnissen alle drei Jahre durchgeführt und bei geringen Auffälligkeiten nach einem Jahr wiederholt.
Bei auffälligen Befunden besteht bei allen teilnehmenden Frauen Anspruch auf eine Abklärungsdiagnostik. Diese neue Leistung umfasst unter anderem die Untersuchung mit Kolposkopie (optische Beurteilung der Oberfläche des Muttermundes), gegebenenfalls eine Biopsie (Gewebeprobeentnahme) und bei Notwendigkeit eine Kürettage(Ausschabung) sowie die entsprechende Beratung der Versicherten.
Unabhängig vom organisierten Screening auf Gebärmutterhalskrebs haben Frauen wie bisher jährlich Anspruch auf eine klinische Untersuchung.
Regelmäßige Einladung der Krankenkasse:
Im Alter von 20 bis 65 Jahren erhalten gesetzlich Versicherte künftig von ihrer Krankenkasse regelmäßig eine Einladung zur Teilnahme an dem Früherkennungsprogramm.
Anspruchsberechtigte Frauen können auch ohne eine solche Einladung zum Screening gehen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Praxisteam.
Frauenärztliche Praxis Dr. A. Schubert